EINEN BERICHT EINREICHEN
EINREICHUNGS-PROTOKOLL
Pflichten des Spendenempfängers
Der Empfänger verpflichtet sich zu :
- systematisch Tätigkeitsberichte sowie Finanzberichte vorlegen, und alle anderen Belege vorlegen, anhand derer die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts und des Anwendungsbereichs der erhaltenen Spende überprüft werden kann; zu diesem Zweck ist das Formular "Monitoring-Bericht" auf die Website zugänglich.
- über Medienberichte, Veröffentlichungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu berichten,
- Diese Angaben bis zum 1. September des auf die Gewährung des Zuschusses folgenden Jahres vorzulegen; ein Zwischenbericht kann jederzeit angefordert werden. .
- keine Spende erneuert werden kann, bevor die Berichte von CARIGEST SA in Absprache mit dem/den beratenen Spender(n) angenommen wurden.
Wenn Informationen fehlen, unvollständig oder falsch sind oder ungerechtfertigte Abweichungen vom ursprünglich festgelegten Rahmen festgestellt werden, können die Bedingungen, die zum Erhalt der Spende geführt haben, vom Spender widerrufen werden, was zur Folge haben kann, dass die Freigabe der Spende(n) sofort gestoppt oder die teilweise oder vollständige Rückgabe der gezahlten Spende(n) gefordert wird.
Gesetzliche Bestimmungen
Im Falle eines Rechtsstreits gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts.
Die Parteien vereinbaren, zu versuchen, jeden Konflikt gütlich zu lösen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus ihrer Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung ergeben, sind jedoch ausschließlich die zuständigen Gerichte des Kantons Genf zuständig, vorbehaltlich einer Berufung beim Bundesgericht.
Einen Bericht einreichen
Die Antragsteller werden gebeten, wie folgt vorzugehen,
um Ihren Antrag einzureichen:
Lesen Sie das Protokoll aufmerksam durch
Füllen Sie das Formular aus
Drucken Sie das Formular
Bestätigen Sie die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen mit der/den autorisierten Unterschrift(en)
Drücken Sie die Taste "Senden"