EINEN ANTRAG EINREICHEN

CARIGEST SA bestimmt wohltätige Projekte gemäss den Zielen, auf die sich Spender unter ihrer Beratung festgelegt haben.

DAS PROTOKOL FÜR ANTRAGSTELLER

WER KANN UNTERSTÜTZUNG BEANTRAGEN ?

Jede Person, die befugt ist, eine gemeinnützige oder als gemeinnützig anerkannte Institution zu vertreten.

ZULASSUNGSKRITERIEN

Das vorgeschlagene Projekt muss:

  • Mit den unten genannten Zielen übereinstimmen
  • Relevant, realistisch sein und über einen kohärenten Finanzierungsplan verfügen
  • Zusammenfassend präsentiert und für ein nicht spezialisiertes Publikum verständlich sein
    (auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Italienisch)
  • Von klar ersichtlichen Unterlagen und einem detaillierten Budget begleitet sein, einschliesslich:
    • des beantragten Betrags, vollumfänglich begründet
    • der anderen Finanzierungsquellen
    • einer genauen und zeitlich definierten Aufschlüsselung der Mittelverwendung

Nicht berücksichtigt werden:

  • Ausgaben, die vorrangig von öffentlichen Einrichtungen bezuschusst werden können
  • Alle Arten von Ausgaben, die nicht begründet werden können und nicht direkt der Leitung und Realisierung des Projekts dienen
  • Der Ausgleich eines verlustreichen Betriebsergebnisses oder einer bereits durchgeführten verlustreichen Transaktion

KARITATIVE BEREICHE UND DERZEIT VERFOLGTE ZIELE

CARIGEST SA und die von ihr beratenen Spender unterstützen die folgenden Bereiche:

  1. Medizinische Forschung, hauptsächlich degenerativer, tumoröser, infektiöser oder psychischer Erkrankungen, insbesondere:
    • Die Identifizierung der Mechanismen dieser Krankheiten
    • Die Entwicklung neuer diagnostischer und therapeutischer Strategien zur Behandlung dieser Erkrankungen
    • Die Unterstützung von Menschen, die aufgrund dieser Krankheiten in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, durch Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen
  2. Betreuung und Unterstützung der Aktivitäten von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen
  3. Die Aus- und Weiterbildung von besonders motivierten Jugendlichen unter 30
  4. Förderung von Institutionen, die besondere Qualitäten im Bereich der Musik aufweisen, die hochkarätige Konzerte veranstalten und organisieren sowie junge Talente ausbilden und beruflich fördern
  5. Unterstützung gezielter Aktionen zur Beobachtung oder zum Schutz der Umwelt

EINREICHUNGSBEDINGUNGEN FÜR BEGÜNSTIGTE, DIE BEREITS EINE FÖRDERUNG ERHALTEN HABEN

Jeder neue Antrag setzt den vorherigen Abschluss der früheren Unterstützung sowie die Vorlage eines vollständigen, von CARIGEST SA anerkannten Berichts voraus.

Jeder neue Antrag muss separat eingereicht werden und darf nicht in einen Tätigkeitsbericht oder eine Zwischenbilanz integriert werden. Dies gilt auch für Umwidmungsanträge.

BESONDERE ANLIEGEN DES ANTRAGSTELLERS GEGENÜBER DER CARIGEST SA UND DEN SPENDERN

Jede Anfrage des Antragstellers, die darauf abzielt, Einzelheiten zur Politik von CARIGEST SA und den von ihr beratenen Spendern (Sponsoringvereinbarungen, Chartas, Veröffentlichungsprotokolle usw.) zu erfahren, muss zum Zeitpunkt des Antrags gestellt werden.

BEARBEITUNG DER ANTRÄGE

Die Anträge werden innerhalb eines Quartals nach Eingang geprüft.

Es kann weitere Zeit benötigen, wenn Zusatzinformationen angefordert werden müssen.

Anträge, die sich auf die Planung von Veranstaltungen, insbesondere von Musikveranstaltungen, beziehen, müssen mindestens vier Monate vor dem geplanten Datum eingereicht werden.

PFLICHTEN DES GELDEMPFÄNGERS

Der Geldempfänger verpflichtet sich:

  • zur Verwendung der Spende gemäss dem von ihm formulierten Unterstützungswunsch und den mit der Annahme der Spende verbundenen Bedingungen
  • zur Vorlage einer Bestätigung über den Erhalt der Spende
  • zur Befragung von CARIGEST SA vor jeder Neuzuweisung einer Spende, da diese Entscheidung im Einvernehmen mit den von ihr beratenen Spendern getroffen werden sollte.
  • zur Meldung jeder Änderung, die sich auf Folgendes bezieht:
    • Organisation und Satzung der begünstigten Institution
    • die für das Projektmanagement verantwortlichen Personen
    • Ziel und Zweck des Projekts
    • Zeitplan und Bedingungen der Durchführung
    • Budget des eingereichten Projekts und der damit verbundenen Zuwendung

BERICHTERSTATTUNG UND NACHVERFOLGUNG

Pflichten des Geldempfängers:

  • die systematische Vorlage eines Tätigkeits- und Finanzberichts sowie aller Belege, die es ermöglichen, den ordnungsgemässen Verlauf des Projekts und die Verwendung der Spende zu überprüfen
  • die Ausfüllung des Formulars „Fortschrittsbericht“, der Ihnen auf unserer Website zur Verfügung steht
  • die Meldung aller Veröffentlichungen, Medienauftritte, Ausgaben oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Projekt

Die Übermittlung dieser Angaben erfolgt grundsätzlich und spätestens bis zum 1. September des Jahres nach der Gewährung der Spende. Ein Zwischenbericht kann jederzeit angefordert werden.

ERNEUERUNG

Keine Erwägung einer erneuten Spende vor der Anerkennung der Berichte durch CARIGEST SA in Absprache mit dem betreffenden Spender.

Im Falle der Nichteinhaltung, insbesondere bei:

  • Nichtübermittlung von Informationen
  • Unvollständiger oder fehlerhafter Übermittlung
  • Nicht gerechtfertigten Abweichungen vom ursprünglich festgelegten Rahmen

kann der Spender die Gewährung der Zuwendung widerrufen, die Auszahlungen aussetzen oder eine teilweise, beziehungsweise vollständige Rückerstattung verlangen.

VERWALTUNG EINES EVENTUELLES GUTHABENS

  • Ein nicht ausgegebener Saldo muss vom Geldempfänger belegt werden, sodass er zurückerstattet oder anderweitig verwendet werden kann, je nach Absprache mit dem Spender.
  • Daher muss der Restbetrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende einer Finanzierungsperiode verwendet werden.
    Andernfalls kann der genannte Betrag zurückgefordert werden.

SPENDEN-KOMMUNIKATION

Jede Erwähnung der Spende, in welchem Medienformat auch immer, bedarf der vorherigen Zustimmung von CARIGEST SA.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

  • Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts
  • Jede Streitigkeit ist zunächst mit dem Versuch einer gütlichen Einigung beizulegen
  • Scheitert dieser Versuch, unterliegt jede Streitigkeit über die Auslegung des Rechts, seiner Ausführung oder Nichterfüllung der ausschliesslichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte des Kantons Genf, vorbehaltlich einer Beschwerde beim Bundesgericht.

EINREICHEN VON ANTRÄGEN

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Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Post (mit der/den autorisierten Unterschrift(en))

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Kontaktperson
Quellen für die Kontaktaufnahme mit CARIGEST SA
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