Einen Antrag
einreichen
CARIGEST SA ermittelt wohltätige Projekte, die sich die von uns beratenen Spender gesetzt haben, auf wirksame Weise zu erfüllen.
Das Protokoll für Antragsteller
Wer kann Unterstützung beantragen?
Einen Antrag auf Unterstützung, der sich auf die unten genannten Ziele bezieht, kann jede Person stellen, die befugt ist, eine gemeinnützige oder als gemeinnützig anerkannte Institution zu vertreten.
Empfänger
Der Empfänger muss eine gemeinnützige oder als gemeinnützig anerkannte Institution sein.
Inhalt eines Unterstützungsantrags
Der Antrag auf Unterstützung enthält aktuelle und prägnante Informationen über die Relevanz des eingereichten Projekts sowie die Bedingungen für die Durchführung und Finanzierung.
Diese Informationen werden mit eindeutigen Dokumenten belegt.
Der Antrag ist auf Französisch (falls nötig auf Englisch, Deutsch oder Italienisch) in einer für Laien verständlichen Sprache zu verfassen und zusammenzufassen, insbesondere mithilfe des auf die Website zugänglichen Ad-hoc-Formulars.
Der beantragte Betrag muss realistisch sein und im Rahmen eines genauen Budgets begründet werden, in dem auch andere Finanzierungsquellen aufgeführt sind. Die geplante Zuwendung muss spezifiziert und zeitlich festgelegt werden.
Nicht berücksichtigt werden :
- Ausgaben, die vorrangig von öffentlichen Einrichtungen bezuschusst werden können,
- alle Arten von Ausgaben, die nicht begründet werden können und nicht direkt der Leitung und Durchführung des Projekts dienen,
- Ausgleich eines verlustreichen Betriebsergebnisses oder einer bereits durchgeführten verlustreichen Transaktion.
Jeder Antrag auf Unterstützung muss separat eingereicht werden und kann nicht in die Erstellung eines Tätigkeitsberichts oder eines Zwischenstands einbezogen werden. Dasselbe gilt für mögliche Umverteilungsanträge.
Darüber hinaus müssen alle vom Antragsteller gewünschten besonderen Dispositionen, welche die Verpflichtungen der CARIGEST SA und der von ihr beratenen Geldgeber verdeutlichen sollen, zum Zeitpunkt der Einreichung eines Unterstützungsantrags zur Sprache gebracht werden (z.B. Mäzenatsvereinbarungen, Chartas, Protokolle zu Veröffentlichungen).
Karitative Bereiche und derzeit verfolgte Ziele
a. Forschung, die die Mechanismen von Krankheiten (insbesondere degenerativen, tumorbedingten, infektiösen oder psychischen Erkrankungen) identifiziert,
b. Die Entwicklung neuer diagnostischer und therapeutischer Strategien zur Behandlung dieser Erkrankungen,
c. Menschen, die aufgrund dieser Krankheiten in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, durch Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu unterstützen,
d. Betreuung und Unterstützung der Aktivitäten von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen,
e. Die Aus- und Weiterbildung von besonders motivierten Jugendlichen,
f. Förderung von Institutionen von besonderem musikalischem Wert, die hochkarätige Konzerte veranstalten und organisieren sowie junge Talente ausbilden und beruflich fördern,
g. Unterstützung gezielter Aktionen zur Beobachtung oder Bewahrung der Umwelt.
Zeitraum für die Einreichung und Bearbeitung eines Förderantrags
In der Regel werden die Anträge innerhalb eines Quartals nach ihrer Einreichung bearbeitet.
Dieser Prozess kann sich verzögern, wenn zusätzliche Informationen angefordert werden müssen.
Anträge, die sich auf die Planung von Veranstaltungen, insbesondere von Musikveranstaltungen, beziehen, müssen mindestens vier Monate vor dem geplanten Datum eingereicht werden.
Pflichten des Spendenempfängers
Der Empfänger verpflichtet sich, die erhaltene Spende gemäß dem von ihm formulierten Unterstützungswunsch und gemäß den mit der Annahme der Spende verbundenen Bedingungen zu verwenden.
Zudem wird er verpflichtet:
- eine Bestätigung über den Erhalt der Spende vorzulegen,
- jede Änderung zu melden, die sich auf folgendes bezieht:
- Organisation und Satzung der vertretenen Institution,
- Projektmanagementverantwortliche Personen,
- Ziel und Zweck des Projekts,
- Bedingungen und Zeitplan der Durchführung,
- Budget des eingereichten Projekts und der damit verbundenen Zuwendung,
- die CARIGEST SA vor jeder Umwidmung einer Spende zu konsultieren, da diese Entscheidung im Einvernehmen mit den von ihr beratenen Spendern getroffen werden sollte.
- systematisch Tätigkeitsberichte sowie Finanzberichte sowie alle anderen Belege vorzulegen, die eine Überprüfung der ordnungsgemässen Durchführung des Projekts und des Anwendungsbereichs der erhaltenen Spende ermöglichen; das auf die Webseite zugängliche Formular "Fortschrittsbericht" ist hierfür zu nutzen. (*)
- über Medienberichte, Veröffentlichungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Projekt zu berichten,
- Diese Angaben bis zum 1. September des auf die Gewährung des Zuschusses folgenden Jahres vorzulegen; ein Zwischenbericht kann jederzeit angefordert werden. .
- erst nach Annahme der Berichte durch die CARIGEST SA und in Absprache mit dem/den beratenen Spender(n) kann eine Spende eventuell erneuert werden.
Bei fehlenden, unvollständigen oder falschen Informationen oder bei ungerechtfertigten Abweichungen vom ursprünglichen Rahmen können die Bedingungen, die zum Erhalt der Spende geführt haben, vom Spender widerrufen werden, was zur Folge haben kann, dass die Freigabe der Spende(n) sofort gestoppt wird oder die gezahlte Spende ganz oder teilweise zurückgefordert wird.
Ein nicht ausgegebener Saldo muss vom Empfänger belegt werden, sodass er zurückerstattet oder anderweitig verwendet werden kann, je nach Absprache mit dem Spender.
Zudem verpflichtet sich der Empfänger, diesen Restbetrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende einer Finanzierungsperiode zu verwenden. Andernfalls kann der genannte Betrag zurückgefordert werden.
Der Empfänger verpflichtet sich außerdem, CARIGEST SA vor jeder Veröffentlichung der erhaltenen Spende zu konsultieren, um sich über den zu verwendenden Wortlaut zu einigen.
Gesetzliche Bestimmungen
Im Falle eines Rechtsstreits gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts.
Die Parteien vereinbaren, zu versuchen, jeden Konflikt gütlich zu lösen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus ihrer Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung ergeben, sind jedoch ausschließlich die zuständigen Gerichte des Kantons Genf zuständig, vorbehaltlich einer Berufung beim Bundesgericht.
(*) Wenn Ihr Antrag angenommen wird, sind Sie verpflichtet, uns das Formular 'Fortschrittsbericht' und seine Anhänge bis zum 1. September des Jahres, das auf den Beginn der Förderung folgt, zuzusenden..
Einreichen von
Anträgen
Die Antragsteller werden gebeten, wie folgt vorzugehen, um
Ihren Antrag einzureichen:
Lesen Sie das Protokoll aufmerksam durch
Akzeptieren Sie die Bedingungen des Protokolls
Füllen Sie das Formular aus
Bestätigen Sie die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen mit der/den autorisierten Unterschrift(en)
Senden Sie das ordnungsgemäß unterzeichnete Original des Formulars separat per Post